Über Uns

Wer kein Abitur hat und trotzdem studieren will, stolpert zwangsläufig über die Möglichkeit, es bei uns nachzuholen – doch wer sind wir überhaupt? Und was spricht für die allgemeine Hochschulreife?

Über Uns

Wer kein Abitur hat und trotzdem studieren will, stolpert zwangsläufig über die Möglichkeit, es bei uns nachzuholen – doch wer sind wir überhaupt? Und was spricht für die allgemeine Hochschulreife?

About US

Wer wir sind

Das Thüringenkolleg Weimar ist eine Einrichtung für junge Erwachsene, die ihren Lebensweg und ihre Aufstiegschancen neu definieren wollen. Motivierte Lehrer begegnen euch  auf Augenhöhe und bereiten euch in familiärer Atmosphäre auf ein zukünftiges Studium vor – in allen Belangen. Denn das Kolleg verbreitet durch sein reichhaltiges Angebot an Freizeitaktivitäten (Sportkurse, Stufenpartys, Auslands- und Projektfahrten), seine zentrale Lage, eine eigene Cafete und Wohnplätze direkt am Campus bereits ein Flair von Studium! Ach, und haben wir schon erwähnt, dass du über die ganze Ausbildungszeit hinweg rückzahlungsfreies, elternunabhängiges BAföG bekommen kannst…? 

Kollegiaten

Absolventen

Lehrer

GESCHICHTE

Die Gründung

Ein wesentliches Motiv für die Gründung des Thüringenkollegs war die Schulpolitik der ehemaligen DDR. Das damalige System hinderte, oft aus politischen Gründen, sehr viele Schüler am Erlangen der Hochschulreife. All jenen jungen Erwachsenen eine zweite Chance zu bieten, diese Hochschulreife zu erlangen, war daher erklärtes Ziel. Im Verlauf der letzten 29 Jahre zeigte sich jedoch, dass auch in der heutigen Zeit nicht jeder sofort die „Abiturlaufbahn“ einschlägt oder einschlagen kann – das Kolleg-Konzept hat also nichts von seiner ursprünglichen Relevanz verloren.

Das Thüringenkolleg Weimar wurde mit einer Außenstelle in Ilmenau am 30. September 1991 in Weimar gegründet. Zunächst wurden Kollegiaten in einem Gebäude der Bauhaus-Universität Weimar in der Coudraystraße ausgebildet, kurz darauf auch im Gebäude der damaligen Schule für Soziales in der Weimarer Schwanseestraße 11. Der Unterricht erfolgte z.T. auch in einem inzwischen abgerissenen Gebäude im Hof des derzeitigen Schulgeländes. Auf den zwischenzeitlichen Umzug nach Apolda im Schuljahr 1993/94, bei dem die Außenstelle Ilmenau ihre Eigenständigkeit erhielt, folgte 1999/2000 die „Heimkehr“ des Thüringenkollegs in das Gebäude in der Schwanseestraße in Weimar. 

Unser Leitbild

Als Teil der Wissensgesellschaft Deutschland ist das größte Kapital Thüringens die Bildung, insbesondere Berufs- und Hochschulbildung, der nachkommenden Generationen. Das Thüringenkolleg Weimar will all jenen jungen Menschen den Zugang zum Studium ermöglichen, deren Lebensumstände zunächst nicht zum Abitur geführt haben.

Das Thüringenkolleg Weimar informiert ehrgeizige, engagierte junge Erwachsene in einer Phase der Neuorientierung über die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. Es fordert und fördert in familiärer Atmosphäre die Kompetenzen der Kollegiaten und verleiht ihnen mittels moderner Unterrichtsformen in einer dreijährigen Vollzeitausbildung die Studierfähigkeit und Hochschulreife.

Wer unsere Gesellschaft aktiv mitgestalten, ihr seinen Stempel aufdrücken und hohe Ziele erreichen will, braucht heutzutage Zugang zur besten Hochschulbildung. Das Thüringenkolleg Weimar hilft euch dabei – lasst uns Gemeinsam Aufsteigen!

Kollegium

Unsere Lehrer

Frau Juvier

Frau Juvier

Schulleiterin / Geschichte & Sport

Ständige Bewegung gibt es in Geschichte und Sport. Sich mit historischen Ereignissen auseinander setzen, sich im Sport überwinden, die eigene Meinung vertreten und an den Herausforderungen wachsen. „Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“ Ich werde Sie dabei so gut wie möglich unterstützen, aber verantwortlich sind Sie selbst.

Herr Gräbert

Herr Gräbert

Vertrauenslehrer/ Geographie & Mathematik

Wenn er nicht gerade auf der Suche nach Gold, Diamanten oder anderen Bodenschätzen ist, dann steht er vor dem Whiteboard und erklärt Sedimente oder „die Weltformel“ den Satz des Pythagoras.

Frau Spitzer

Frau Spitzer

Deutsch & Ethik

Sie „ist“ die Bibliothek des Kollegs, bzw. leiht die Schulbücher aus. Wenn sie Deutsch oder Ethik unterrichtet, dann findet sich dort stets noch ein Buch mit einem wichtigen Text. (Und manchmal auch Kaffee und Kekse.)

 

 

Frau Neumann

Frau Neumann

Englisch & Deutsch

Frau Lübbe

Frau Lübbe

Latein & Englisch

An keiner anderen Sprache kann man das Ordnen seiner Gedanken so gut lernen wie am Lateinischen. Auf der Reise zu den alten Römern merkt man bald, dass die totgesagte Sprache noch sehr lebendig ist.
Frau Schröter

Frau Schröter

Französisch & Seminarfach

Hier lernst Du Französisch !

Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener: Durch umfassende Lehrmaterialien kommt jeder in den Genuss von Sprache und Speisen.

Herr Schneider

Herr Schneider

Oberstufenleiter / Physik & Mathematik

Frau Kreienbrink

Frau Kreienbrink

Biologie&Chemie

Biologie ist das spannendste Fach, welches ich kenne und ich würde es immer wieder studieren. Besonderen Spaß habe ich daran, die schwierigen Dinge einfach zu erklären und darin sehe ich meine Aufgabe, als Vermittler. An aktuellen Forschungen aus den verschiedenen Wissenschaftsbereichen bin ich immer interessiert.
Herr Grabolle

Herr Grabolle

Kunst & Mathematik

Frau Häuschen

Frau Häuschen

Geographie & Englisch

Geogra-vieh ist kein Nutztier, sondern die Lehre von wirtschaftlichen, urbanen und physikalischen Räumen auf der Erde.
… und wie ihr Geografie in Englisch richtig schreibt, bringe ich euch auch noch bei. ☺
Frau Schiller

Frau Schiller

Geschichte & Deutsch

Frau Bach

Frau Bach

Sozialkunde & Geschichte & Seminarfach

Frau Winzer

Frau Winzer

Chemie & Wirtschaft/Recht

Frau Tenbergen

Frau Tenbergen

evangelische Religion

Frau Höfer

Frau Höfer

Schulsozialarbeiterin

Engagement

Förderverein

Der Förderverein Thüringenkolleg Weimar e.V. wurde 1995 noch in Apolda gegründet. Wir sind eingetragen beim Amtsgericht Weimar und als gemeinnützig anerkannt. Unser Ziel ist die ideelle und materielle Förderung der Tätigkeiten des Thüringenkolleg Weimars. Wir fördern beispielsweise Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen wie die Projektwoche u.ä. am Thüringenkolleg.

Satzung des Fördervereines

Satzung des Fördervereins Thüringenkolleg Weimar e.V.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Thüringenkolleg Weimar.“.

(2) Er hat seinen Sitz in Weimar und führt nach der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Weimar den Zusatz „e.V.“.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung durch die ideelle und materielle Förderung der Tätigkeit des Thüringenkollegs Weimar. Dies bedeutet im besonderen:

a) Förderung pädagogischer Maßnahmen durch die Ergänzung und Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, sowie die Vervollkommnung der Kollegeinrichtung, soweit diese Aufgaben nicht oder nicht vollständig durch den Schulträger gedeckt werden können.

b) Förderung der bildungs- und gesellschaftspolitischen Ziele des Kollegs, Ausbau der städtischen sowie der regionalen Zusammenarbeit mit Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie der Wirtschaft, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Kollegs.

c) Förderung von Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen, Ausstellungen, wissenschaftlichen und künstlerischen Projekten des Kollegs.

d) Aufnahme und Förderung von Kontakten zu Kollegs bzw. Bildungseinrichtungen im deutschsprachigen europäischen Raum mit Blick auf Standort und Bedeutung des Kollegs in der Kulturlandschaft um die Stadt Weimar und den Kreis Weimarer Land.

e) Pflege der Beziehungen des Kollegs zu seinen ehemaligen Kollegiaten

§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen Rechts werden, die interessiert und bereit sind, den Verein bei der Erreichung seiner Zwecke zu unterstützen. Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

(2) Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er teilt die Entscheidung dem Bewerber schriftlich mit.

(3) Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch vorausgegangene dem Vorstand gegenüber abgegebene schriftliche Kündigung mit einmonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres,

b) durch Ausschluss aus dem Verein durch Beschluss des Vorstandes mit schriftlicher Begründung bei Verstoß gegen den Zweck des Vereins nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes,

c) durch Ausschluss bei einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Jahren,

d) durch den Tod des Mitgliedes

e) durch Auflösung der juristischen Person. Gegen den Ausschlussbeschluss ist schriftlicher Einspruch innerhalb von einem Monat beim Vorstand zulässig. Über den Ausschluss entscheidet dann die nächste Mitgliederversammlung.

§4 Vereinsvermögen

(1) Die Mittel, die dem Verein zur Verfügung stehen, sind: -die Beiträge der Mitglieder – Zuwendungen, Schenkungen, Spenden, – Einnahmen, besonders aus Veranstaltungen(z.B. kultureller Art) und Zinserträgen.

(2) Die finanziellen Mittel werden auf einem Konto geführt.

(3) Beiträge und Spenden dürfen nach Abzug der Geschäftskosten nur für die unter §2 genannten Aufgaben verwendet werden. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5 Mitgliedsbeitrag

(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist dem Ermessen der Mitglieder anheim gestellt. Um den Bestand und die Tätigkeit des Vereins zu gewährleisten, wird durch die Mitgliederversammlung ein jährlicher Mindestbetrag festgelegt, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

(2) Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 1. März eines jeden Geschäftsjahres zu entrichten.

§6Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

(2) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§7 Mitgliederversammlung

(1) Der Mitgliederversammlung obliegt es,

a) die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins zu bestimmen,

b) den Vorstand und zwei Kassenprüfer/innen zu wählen,

c) den Jahresbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht der Kassenprüfer/innen entgegen zu nehmen, sowie den Vorstand zu entlasten,

d) die Höhe des von den Mitgliedern zu entrichtenden Mindestbeitrages festzusetzen,

e) über Satzungsänderungen zu beschließen,

f) über Anträge und Vorschläge der Mitglieder zu entscheiden.

(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Alle Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn durch den Vorstand schriftlich zu laden. Inzwischen gilt auch eine Email hier als schriftliche Ladung.

(3) Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens der zehnte Teil der Mitglieder dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes schriftlich verlangt.

(4) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern mindestens zwölf Mitglieder anwesend sind (Dieser Satz ist in der neuen Satzung geändert, jede satzungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig). Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens acht Tage vorher beim Vorstand schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Beabsichtigte Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

(5) Wahlen und Abstimmungen sind auf Antrag anwesender Mitglieder geheim durchzuführen. Stehen zwei oder mehr Kandidat/inn/en zur Wahl ist in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Abstimmungen haben einzeln zu erfolgen, sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt. Gewählt ist der/die Bewerber/in, der/die mehr als 50% der Stimmen erhält. Andernfalls ist/sind weitere Wahlgänge erforderlich.

§8 Vorstand

(1) Der Vorstand besorgt die Angelegenheiten des Vereins im Rahmen der Satzung.

(2) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, dem/der Kassierer/in und zwei Beisitzer/inn/en.

(3) In Rechtsangelegenheiten wird der Verein vom Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.

(4) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt, Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

(5) Bei Rücktritt des Vorstandes oder Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes führt der alte Vorstand die Geschäfte weiter, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat.

(6) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist durch den/die Vorsitzende/n einzuberufen, wenn die Hälfte seiner Mitglieder dies verlangt.

(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(8) Die Vorstandssitzungen sind öffentlich.

§9 Auflösung des Vereins

(1) Ein Antrag auf Auflösung des Vereins kann vom Vorstand gestellt oder wenigstens von der Hälfte der Mitglieder schriftlich bei dem/der Vorsitzenden eingebracht werden. Dieser hat den Antrag mindestens einen Monat vor Anberaumung der Mitgliederversammlung sämtlichen Mitgliedern schriftlich bekannt zu geben.

(2) Für die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.

(3) Beschlüsse über die Satzungsänderung und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Amtsgericht zur Eintragung anzumelden.

(4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das gesamte Vereinsvermögen an den Träger des Thüringenkollegs Weimar mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Eintragung des Vereins in Kraft. (Weimar, den 11.9.1996)

Ihr habt Fragen? Wir freuen uns auf eure Nachrichten!

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mail@thueringenkolleg.de

03643 83150

Thüringenkolleg Weimar
Schwanseestraße 11
99423 Weimar